Ob Unfallschäden, Unfallrekonstruktion, Schadenanalyse oder Beweissicherung.
Wir stehen Ihnen von Anfang an zur Seite.
Wir ermitteln den Wert Ihres Fahrzeuges auch zu einem früheren Zeitpunkt (Rückbewertung).
Vertrauen Sie unserer umfassenden Beratung. Wir vertreten ausschließlich die Interessen unseres Auftraggebers.
IHR ZUVERLÄSSIGER KFZ-GUTACHTER IN DORTMUND, UNNA UND LÜNEN
Wir begrüßen Sie auf unserer Homepage und freuen uns, dass Sie bei uns vorbeischauen. Als Ihr kompetenter Partner zum Thema Kraftfahrzeug stellen wir Ihnen hier unseren Betrieb und unsere Tätigkeiten vor.
Als inhabergeführtes Unternehmen können wir flexibel und individuell auf Ihre Spezialwünsche eingehen. Gute Beratung, Qualität und Pünktlichkeit in der Ausführung ist unser Prinzip, mit dem wir schon seit vielen Jahren Erfolge und zufriedene Kunden vorweisen können.
Für eine objektive Ermittlung von Schadenhöhe bzw. Fahrzeugwert.
Für ein Gutachten, das von der Gegnerseite unabhängig ist.
Welchem Gutachter kann ich vetrauen?
Prinzipiell kann sich jeder Gutachter nennen, da diese Berufsbezeich- nung rechtlich nicht geschützt ist.
Als geschädigter Autofahrer haben Sie das Recht, einen freien und unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Schadens- feststellung zu beauftragen.
Die Gefahr, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, ist für jeden Verkehrsteilnehmer nicht zu unterschätzen.
Der entstandene Sachschaden ist da. Ersparen Sie sich zusätzlichen Ärger: Mit uns an Ihrer Seite behalten SIE die Kontrolle über die Situation und geben nichts in "fremde Hände".
Aufgrund der Häufigkeit von Verkehrsunfällen auf unseren Straßen sollte sich jeder Verkehrsteilnehmer durchaus im Vorfeld Gedanken über einen möglichen Unfall machen.
Dipl.-Ing. (TH) Hanno Ulbrich
von der IHK zu Dortmund öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für KfZ-Schäden und -Bewertung
Standorte
Dortmund
Tel 0231 - 10 40 31
Unna
Tel 02303 - 22 666
Lünen
Tel 02306 - 12345
Für eine objektive Ermittlung von Schadenhöhe bzw. Fahrzeugwert.
Für ein Gutachten, das
von der Gegnerseite unabhängig ist.
Welchem Gutachter kann ich vetrauen?
Prinzipiell kann sich jeder Gutachter nennen, da diese Berufsbezeichnung rechtlich nicht geschützt ist.
Als geschädigter Autofahrer haben Sie das Recht, einen freien und unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Schadensfeststellung zu beauftragen.
Für eine objektive Ermittlung von Schadenhöhe bzw. Fahrzeugwert.
Für ein Gutachten, das von der Gegnerseite unabhängig ist.
Welchem Gutachter kann ich vetrauen?
Prinzipiell kann sich jeder Gutachter nennen, da diese Berufsbezeich- nung rechtlich nicht geschützt ist.
Als geschädigter Autofahrer haben Sie das Recht, einen freien und unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Schadensfeststellung zu beauftragen.
Unfall-Checkliste
Was Sie tun sollten, wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind:
• Sicherung der Unfallstelle
(Warnblinkanlage, Warndreieck)
• Erste Hilfe, Notarzt rufen
(wenn jemand verletzt wurde)
• Polizei informieren
• Unfallstelle nicht verlassen
• Beweisfotos, Unfallskizze
anfertigen (wenn möglich)
• Daten des Unfallgegners
notieren (Name, Anschrift, Tele-
fonnummer, Kfz-Kennzeichen)
• Unfallort, Datum, Uhrzeit
notieren (evtl. Zeugennamen
notieren)
• Sachverständiger (beauftragen
Sie einen freien, unabhängigen
Sachverständigen, wenn Sie selbst
unverschuldet an dem Verkehrs-
unfall beteiligt waren)
• Versicherung bei Nachfrage
mitteilen, dass Sie einen Kfz-
Sachverständigen (Kfz-Gutachter)
Ihres Vertrauens beauftragt haben
• Unterlagen für die Versicherung
bereit halten
Ihr gutes Recht
Als Geschädigter im Haftpflicht- schadenfall steht es Ihnen zu, dieses Gutachten von einem Sachverständigen Ihrer Wahl erstellen zu lassen. Sollte die gegnerische Versicherung bereits einen Sachverständigen bestellt haben, so müssen Sie diesem nicht zustimmen.
Schadenhöhe
Zum vollen Umfang der Schadenersatzansprüche gehören neben den Werkstatt-kosten auch unfallbedingte Ausfallzeiten und die daraus entstehenden Kosten für einen Mietwagen. Hier ist ein Gutachten als vollständig erstellte Beweissicherung sehr wichtig.
Schadenumfang
Ein Gutachten belegt den genauen Schadenumfang gegenüber einem Kaufinteres-senten, wenn Sie Ihr wieder instandgesetztes Fahrzeug verkaufen möchten.
Merkantile Wertminderung
Bei einem verunfallten Fahr-zeug haben Sie als Geschädigter grundsätzlich Anspruch auf Regulierung der Wertmin-derung. Diese ist durch den Sachverständigen individuell je nach Fahrzeugtyp, -historie und Schadenumfang zu ermitteln und im Gutachten aufzuführen.
Häufig verzichten Geschädigte auf die Wertminderung, wenn ihnen kein unabhängiger Sachverständiger zur Seite steht. Der finanzielle Verlust kann im Einzelfall mehrere tausend Euro betragen.
Wahl der Werkstatt
Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie als Geschädigter im Reparaturfall immer das Recht, Ihr Fahrzeug in einer selbst ausgesuchten Werkstatt reparieren zu lassen.
Abrechnung auf Gutachten-
basis bzw. fiktive Abrechnung
Als Geschädigter können Sie sich von der Versicherung die auf einem Gutachten basie-renden Reparaturkosten bzw. die Differenz zwischen Wieder-beschaffungswert und Restwert des verunfallten Fahrzeuges erstatten lassen.
Die Reparaturkosten bzw. der Totalschadenbetrag werden Ihnen dann ohne die gesetz-liche Mehrwertsteuer erstattet.
Sollten in diesem Fall von der gegnerischen Versicherung Abzüge gemacht werden, so empfiehlt sich eine rechtliche Überprüfung, ob diese gerecht-fertigt sind.
Mietwagen
Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug, solange Ihr nicht fahrbereites Fahrzeug in der Werkstatt ist und Sie auf ein Fahrzeug angewiesen sind.
Wenn Sie keinen Mietwagen benötigen, sollten Sie bei der Versicherung eine Nutzungs-ausfallentschädigung geltend machen.
Abwicklung
Entscheiden Sie selber, ob Sie die gesamte Abwicklung der gegnerischen Versicherung überlassen wollen. Die gegne-rische Versicherung könnte möglicherweise eher eigene Interessen in den Vordergrund stellen.
Bestehen Sie darauf, selbst einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen.
Zur Vereinfachung der Abwick-lung empfiehlt sich die Beauf-tragung eines Rechtsanwaltes.
Rechtsanwalt
Im Haftpflichtfall haben Sie das Recht, sich von Anfang an von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Die Kosten müssen im Regelfall von der gegnerischen Versicherung getragen werden.
Die Kosten
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall unverschuldet sind:
Nach § 249 BGB haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Dabei gehören die Kosten für ein Schadengutachten im Haftpflichtfall mit zum Schadensumfang.
Vertrauen Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche ganz auf uns!
Wir ermitteln auch eine evtl. eingetretene Wertminderung, so dass der gegnerischen Versicherung die vollständige Schadenssumme beziffert wird.